Info über die Erklärung
zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut
nutzen können.
Das
soll so sein für alle Menschen.
Also
zum Beispiel auch für
•
blinde Menschen.
•
gehörlose Menschen.
•
Menschen, die nicht alle Finger
bewegen können.
Darum
sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei
sein.
In
diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und
wo können Sie sich beschweren,
·
wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
·
wenn eine App nicht barrierefrei ist?
Regeln im Gesetz
Ab
dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche
Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das
steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien
sind für alle Länder in der EU.
Die
Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In
Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch
Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche
Stellen arbeiten für die Verwaltung
von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche
Stellen sind zum Beispiel
·
Ämter und Behörden
·
einige Firmen für Wohnungsbau
·
Schulen und einige KiTas
Das
Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch
Einrichtungen,
die
fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum
Beispiel:
·
einige Museen, Bibliotheken und Theater
·
einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen
Ein
Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche
Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die
Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der
Text ist
·
auf allen Internet-Seiten von öffentlichen
Stellen
·
in allen Apps von öffentlichen Stellen
Wir
schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit
steht:
·
Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute
können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
·
Gibt es noch Barrieren auf der
Internet-Seite?
Dann
steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
·
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann
steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es
gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
·
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die
öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie
barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die
Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren
gibt?
Dann können Sie sich
beschweren.
In der Erklärung zur
Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren
können.
Zum Beispiel:
·
mit einer E-Mail
·
mit einem Anruf
·
mit einem Kontakt-Formular
Hier können Sie sich über
Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 44 86 62
E-Mail: nitribitt_ec@web.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
·
Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
Und diese
Barrieren stehen nicht in der
Erklärung zur Barrierefreiheit.
·
Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die
Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
·
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein
Jahr.
Die
öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um
Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert
die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann
können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie
Informationstechnik
Am Markt 20
Am Markt 20
28195
Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Telefon: 0421 361 181 87
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die
Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die
Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und
die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis
zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält
sich die öffentliche Stelle nicht an
den Termin?
Dann
kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie
müssen nichts dafür bezahlen:
·
nichts
für die Arbeit von der Zentralstelle
·
nichts
für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Dieser
Text ist ein Info über die Erklärung
zur Barrierefreiheit.
Denn
jeder soll wissen,
welche
Rechte er oder sie hat.
Nutzen
Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber
es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In
der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie
müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst
dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.